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Marcel Huber
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Frage von Herbert B. •

Frage an Marcel Huber von Herbert B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Huber,

seit einem Jahr wohnen wir in einem kleinen Ortsteil des Marktes Diedorf.
Dabei ist uns aufgefallen, dass an kalten Wintervormittagen durch die starke Rauchentwicklung aus vielen Holzheizungen/Kaminöfen kaum mehr die Sonne zu sehen ist. Bei einer Recherche habe ich gefunden, dass durch weniger als 2% der Wärmeerzeugung ca. 36% der Feinstaubemissionen verursacht werden (Zahlen aus einer Publikation Ihres LfU). Dies ist wahrscheinlich weniger ein Problem für die Gesundheit als für die Lebensqualität. Ich habe ähnliche "Smog"-Situationen in den 70er Jahren in München erlebt. Jetzt scheint das Problem eher im ländlichen Bereich zu sein. Hier haben bedingt durch die hohen Energiekosten viele Bürger große Holzvorräte angelegt.
Jetzt meine Frage: Plant die Bayerische Staatsregierung eine Maßnahme, um solche Emissionen zu reduzieren?
Zwei Zusatzfragen:
1) Wieso werden keine Filteranlagen (wie im Diesel-PKW) vorgeschrieben?
2) Wieso ist die Verbrennung von Braunkohlebriketts erlaubt? Diese werden in fast jedem Baumarkt im Winter als Lockangebot verwendet und als billige Energiequelle gerne benutzt (an jeder Baumarktkasse an kalten Wintertagen zu sehen). Nach meiner Berechnung wird bei der Verbrennung von 1 kg von diesen Braunkohlebriketts mehr Schwefeldioxid freigesetzt als bei der Verbrennung von 200 Liter Heizöl oder 1000 Liter Diesel. Ist es nicht eine umweltpolitische Sünde, diesen Brennstoff weiter zuzulassen. Bei uns riecht es teilweise schon ähnlich wie in Leipzig kurz nach dem Ende der DDR (was wieder zum Punkt "Lebensqualität" gehört).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Herbert Bauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.07.2013, in dem Sie Fragen zu Emissionen aus kleinen Holzfeuerungsanlagen stellen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Emissionen aus den von Ihnen genannten Holzheizungen und Kaminöfen sind in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) geregelt. Um die Emissionen von Schadstoffen nachhaltig zu reduzieren, wurde die 1. BImSchV - mit ihrem Inkrafttreten am 26.01.2010 - grundlegend novelliert. Damit wird bundesweit sichergestellt, dass einheitliche Anforderungen für solche Kleinfeuerungsanlagen gelten, auch im Hinblick auf die zugelassenen Brennstoffe.

Wichtige Regelungen in der 1. BImSchV zur Reduzierung der Staubfracht betreffen erstmals auch die von Ihnen angesprochenen Einzelraumfeuerungsanlagen (Kaminöfen, Kachelöfen, .). Seit Inkrafttreten der Novelle dürfen nur noch Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben werden, die auf dem Prüfstand anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten.

Ältere Anlagen, die noch keine solche Typprüfung des Herstellers aufweisen, müssen nach bestimmten Übergangsfristen (ja nach Baujahr) ebenfalls anspruchsvolle Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Bei Nichteinhaltung müssen solche Anlagen mit emissionsmindernden Maßnahmen (z. B. Staubfilter) nachgerüstet bzw. außer Betrieb genommen werden.

Braunkohle ist ein nach § 3 der 1. BImSchV zugelassener Brennstoff. Auch für die Feuerung mit diesem Energieträger müssen die Anlagenhersteller die Einhaltung der Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid nachweisen können. Damit gelten auch für den Einsatz von Braunkohle als Brennstoff strenge Emissionsanforderungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcel Huber, MdL