Frage von Franz B. • 14.10.2018

Antwort ausstehend von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Kaminski
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Ich gehe davon aus, dass Sie sich bezüglich Ihrer Kündigung der GEZ-Gebühr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 beziehen. Beitragspflichtig waren bisher auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. (...)
(...) Die Entziehung von Grundrechten, wie die aktive politische Betätigung oder das Wahlrecht, lehnen wir ab. (...)