(...) Auch wir von der GAL Hamburg sind sehr enttäuscht, dass wir unser Ziel - welches wir im Wahlkampf formuliert hatten- nicht erreicht haben. Im Wahlkampf hatten wir aufgrund von Juristen und Fachleuten die optimistische Einschätzung Moorburg auf dem Rechtswege verhindern zu können. Die Bewertung stützte sich auf das Wasserrecht und die Einschätzung, dass die große Wassermenge, die zur Kühlung des Kraftwerkes aus der Süderelbe entnommen werden sollte , insbesondere nicht mit dem Europäischen Naturschutzrecht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) vereinbar sei. (...)