(...) Somit sind für den "Ohrmarken-Fall" zunächst die Landesbehörden zuständig, die dann gegebenenfalls europäische Behörden hinzuziehen können. Das bedeutet konkret, dass für die Kontrolle der Rinder von ihrer Geburt bis zu ihrer Schlachtung und das Ausstellen der Ohrmarken die Behörden und Ämter der jeweiligen Bundesländer zuständig sind. (...)
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