Portrait von Manfred Jäger
Manfred Jäger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Manfred Jäger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jan Ole U. •

Frage an Manfred Jäger von Jan Ole U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,

Sie schreiben:

"Schwierig im Zusammenhang mit dem Wunsch nach 24h-Diensten scheint mir das Tatbestandsmerkmal "Gewährleistung der Kontinuität des Dienstes" aus Art. 17 Abs. 3 c). zu sein. Ist dieses so zu interpretieren, dass Ausnahmen nur dann zulässig sind, wenn die Kontinuität des Dienstbetriebes gefährdet ist?"

In Artikel 17 Abs. 2 heisst es: "Sofern die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten oder in Ausnahmefällen, in denen die Gewährung solcher gleichwertigen Ausgleichsruhezeiten aus objektiven Gründen nicht möglich ist, einen angemessenen Schutz erhalten, kann im Wege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder im Wege von Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gemäß den Absätzen 3, 4 und 5 abgewichen werden."

Es heisst ODER nicht UND.

Der Personalratsdienstplan gewährleistet dieses ODER. Warum sollte es schwierig sein, eine Lösung im Sinne der Feuerwehrbeamten am 26.4. zu erzielen?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Ole Unger

Portrait von Manfred Jäger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Unger,

der von Ihnen angeführte Artikel 17 Abs. 2 relativiert aus meiner Sicht nichts an den Ausführungen, die ich zu Artikel 17 Abs. 3 c) gemacht habe. Dieser Artikel führt aus, dass es Abweichungen nur "gemäß den Absätzen 3, 4 und 5" geben kann. Durch diesen Verweis kommt es auf die Voraussetzungen des Absatz 3 an. Insofern stellt sich die von mir diskutierte Frage, wie das Tatbestandsmerkmal "Gewährleistung der Kontinuität des Dienstes" auszulegen ist.

Im Ergebnis bleibe ich dabei, dass die Rechtslage eben nicht so einfach und eindeutig ist, dass sie den von Ihnen gewünschten Dienstplan möglich macht. Hier müssen wir die Auswertung der Anhörung abwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger