(...) Es ist dem Deutschen Bundestag damit verwehrt, Täter aus der DDR-Diktatur mittels Rentenkürzungen für damaliges Unrecht zur Rechenschaft zu ziehen. Vielmehr gilt die Überführung der damaligen DDR-Rentenkasse – auch wenn diese leer war – in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland für alle DDR-Bürger. (...)
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