Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Manfred Grund von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Grund,
Wahlentscheidungen gehen Willensbildungsprozesse voraus, die, schon weil sie störbar bzw. beeinflußbar und gerade nicht irrtumsfrei sind, auch den Psychiater interessieren.
Daß Sie sich bzgl. der Qualifikation von Politikern auch kritische Gedanken nicht verkneifen, ist vor Monaten publik geworden (1).
Meine Fragen:
Ist es mit Ihrem Menschenbild vereinbar, daß die Menschen immer wieder die Ergebnisse angeblicher "Meinungsumfragen" zu politischen bzw. Politiker- Vorlieben zu lesen bekommen?
Wer bezahlt diese Umfragen aus welchem Interesse?
Darf man aus Ihrer christlichen Demokratensicht den Willensbildungsprozeß dahingehend beeinflussen, daß den Wähler etwas vorgegaukelt wird?
Wem nützte das?
Führen die namentlich von den Parteien bewerkstelligten Versuche der Meinungsbildung sicher, daß eine Bestenauslese bei der Besetzung hoher und höchster öffentlicher Ämter erfolgt, wie gem. Art. 33(2) GG vorgesehen oder gibt es auch aus Ihrer Sicht mit Blick auf die real existierenden Gerichte/Obergerichte und Regierungen von Bund und Ländern Anlässe, genau daran zu zweifeln?
Was könnte man als erfahrener Bundes-Politiker tun?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article169985365/CDU-Politiker-kreidet-Goering-Eckardt-fehlenden-Abschluss-an.html

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

Danke für die Anfrage, die ich gern beantworte:
1. Niemand muss Meinungsumfragen zur Kenntnis nehmen, mache ich auch nicht.
2. Wer bestellt, bezahlt auch.
3. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. So steht's im Grundgesetz, Artikel 21, Absatz 1. Daran habe ich mich immer gehalten.
4. Die Personalauswahl unterliegt immer stärker einem Länder- und Geschlechter-Proporz. Das hilft gelegentlich dem / der Einzelnen, wird den Erwartungen aber nicht immer gerecht. Aber unser Auswahlmechanismus für die Spitzenämter hat uns bisher einen Trump erspart.
5. Nicht resignieren.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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