Frage an Manfred Grund von Andreas R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Grund,
wie sehen Sie den Besitz von Schusswaffen bei Sportschützen und ihre Aufbewarung in privaten Haushalten?
1. keine Schusswaffen in Privathaushalten
2. bestehende Gesetze müssen nur konsequent angewendet werden ==> Aufbewahrung in Waffenschränken, ggf. unangemeldete Kontrollen
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
A. Ruff
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