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Malte Kaufmann
AfD
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Frage von Avi M. •

Wie stehen Sie zur Außendarstellung der AHKs als ‚Stimme der deutschen Wirtschaft‘, obwohl sie keine gesetzlich verankerte Vertretungsmacht besitzen? Halten Sie gesetzliche Klarstellungen für nötig?

Die Auslandshandelskammern (AHKs) leisten wertvolle Arbeit in der Außenwirtschaftsförderung laut Ihrer Antwort. Dennoch ist ihre Außendarstellung kritisch zu hinterfragen. Viele AHKs bezeichnen sich selbst als „Stimme der deutschen Wirtschaft“ im jeweiligen Gastland. Diese Formulierung erweckt den Eindruck einer offiziellen Vertretungsmacht – obwohl laut AWG und andere Gesetze kein gesetzlich verankertes Mandat existiert. AHKs sind rechtlich selbstständige Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft und erhalten projektbezogene Förderung. Eine solche Selbstdarstellung ist irreführend und untergräbt die Glaubwürdigkeit außenwirtschaftlicher Akteure (Verbände, selbstständige Unternehmer). Zudem besteht die Gefahr, dass der Eindruck staatlicher Exklusivität entsteht, wo keine besteht. Deshalb ist eine politische Klärung nötig: zur Stärkung der Transparenz, zur Wahrung demokratischer Vielfalt und um irreführender Kommunikation mit staatlicher Unterstützung entgegenzuwirken.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

für Ihre Frage und Ihren Hinweis bedanke ich mich bei Ihnen.

Die Außenhandelskammern haben keinen Alleinvertretungsanspruch der deutschen Wirtschaft im jeweiligen Gastland. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass eine Außenhandelskammer lediglich einer von vielen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung ist, die alle das gemeinsame Ziel vereint, deutsche Unternehmen im jeweiligen Gastland zu unterstützen.

Unsere Bundestagsfraktion hat sich in dieser Wahlperiode das Ziel gesetzt, die Außenhandelskammern mithilfe des parlamentarischen Fragerechts genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei wollen wir uns nicht nur die Finanzierungsstrukturen der staatlich-geförderten Akteure der Außenwirtschaftsförderung anschauen. Vor kurzem haben wir in einem ersten Schritt eine entsprechende parlamentarische Anfrage gestellt (BT-Drs. 21/136).

Auch das Konkurrenzverhältnis zwischen den AHK und ausschließlich privat finanzierten Akteuren der Außenwirtschaftsförderung werden wir uns näher anschauen, nachdem uns auch auf anderen Wegen Beschwerden von ausschließlich privat finanzierten Akteuren der Außenwirtschaft über den Umgang der AHK mit ihnen erreicht haben.

Zum Konkurrenzverhältnis zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung gehört für uns, dass sich alle Akteure der Außenwirtschaftsförderung um einen Vertretungsanspruch bemühen, um mehr Mitglieder und mehr Kunden für ihre Dienstleistungen zu gewinnen. Hierzu gehört meiner Meinung nach auch, sich als "Stimme der deutschen Wirtschaft" zu vermarkten. Unserer Ansicht nach verfügen AHK allerdings durch ihre staatliche Teilfinanzierung über einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausschließlich privat finanzierten Akteuren. Wir werden uns dafür einsetzen, dieses Problem unter Berücksichtigung ökonomischer Netzwerkeffekte sachgerecht zu adressieren und für einen kooperativen Ansatz zwischen allen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung werben. Gesetzliche Klarstellungen halte ich derzeit nicht für notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Malte Kaufmann MdB

Obmann der AfD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages

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