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Lukas Köhler
FDP
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Lukas Köhler von Jürgen B. bezüglich Bundestag

Wie stehen Sie zu der notwendigen Verkleinerung des Bundestages, zu der bereits Hernn Lammert und Herr Schäuble sowie mehrere Fraktionen Vorschläge gemacht haben??
Warum dauert der Meinungsbildungsprozeß so lange (bitte nicht nur auf die anderen Fraktionen schieben!)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Borgmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Appell.

Uns als Freien Demokraten ist bewusst, dass eine zeitnahe Reform des Bundestagswahlrechts dringend erforderlich ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, warum der Deutsche Bundestag mittlerweile mehr Mitglieder hat als das Europäische Parlament. Wir haben daher konkrete Vorschläge unterbreitet, wie eine zukunftssichere Änderung des Wahlrechts aussehen könnte. Konkret fordern wir eine Reduzierung der Wahlkreise, um das Phänomen der Überhangmandate, das gegenwärtig zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages führt, einzudämmen. Aus diesem Grund haben wir schon im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Diesen können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914672.pdf .

Das Problem des derzeit aufgeblähten Bundestages liegt vor allem in den Überhangmandaten. Diese machen Ausgleichsmandate erforderlich, um den Zweitstimmenproporz wiederherzustellen, den sie verzerren. Deshalb wollen wir die Entstehung von Überhangmandaten mit unseren Vorschlägen bereits bei der nächsten Bundestagswahl 2021 möglichst vermeiden. Unser gemeinsamer Vorschlag, macht es deutlich unwahrscheinlicher, dass Überhangmandate entstehen, indem er das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verändert. Hierzu soll die Zahl der Wahlkreise auf 250 reduziert und die Sollgröße des Bundestages auf 630 Sitze angehoben werden. Dies macht Überhang und damit auch durch sie erforderliche Ausgleichsmandate deutlich unwahrscheinlicher. Die Zahl der Abgeordneten übersteigt dann in den meisten denkbaren Szenarien die Sollgröße von 630 Mandaten nicht oder allenfalls geringfügig. Aber auch das sogenannte Mindestsitzverfahren, das den föderalen Proporz der Landeslisten sichern soll, führt in vielen Konstellationen zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages. Auch dieses wollen wir deshalb abschaffen.

Leider blockiert die Union, insbesondere die CSU, derzeit unsere Vorschläge zur Reform und macht selbst nur Vorschläge, die dem eigenen Vorteil dienen, indem Überhangmandate jedenfalls teilweise unausgeglichen bleiben sollen. Durch unausgeglichene Überhangmandate wird aber der Zweitstimmenproporz verzerrt. Dies stellt den eigenen Vorteil über einen Kompromiss, für den alle Fraktionen den gleichen Preis zahlen. Einen diskussionsfähigen Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfes hat dabei weder die Union noch die SPD in den Bundestag eingebracht.

Wir werden weiter für eine schnelle Reform des Wahlrechts kämpfen. Wichtig ist uns vor allem, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Wahlen müssen schließlich durch Wählerstimmen gewonnen werden und nicht durch den Modus der Wahl.

Ich hoffe, Ihnen unsere Haltung zur Reform des Bundestagswahlrechts verständlich dargelegt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lukas Köhler

 

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