(...) Zusammenfassend ist meine Position: Das mögliche Renteneintrittsalter sollte angehoben werden, z.B. auf 67 Jahre als Berechnungsgrundlage für den "Eckrentner". Allerdings sollte dieser Zeitpunkt flexibel gehandhabt werden: Jemand der länger arbeiten möchte, sollte diese Möglichkeit erhalten, jemand der kürzer arbeitet sollte dann keine Abschläge hinnehmen müssen, wenn er aufgrund seiner Tätigkeit nicht bis 67 arbeiten kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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