(...) Zur Beantwortung Ihrer speziellen Frage muss geklärt werden, ob ein Härtefall vorliegt. Soweit ich recherchieren konnte, kann die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr beRundfunkgebührefällen entfallen. Für eine genaue Beurteilung, ob diese Möglichkeit bei Ihnen gegeben ist, fehlen mir weitere Informationen wie Vermögensverhältnisse, Familienstand etc. (...)
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