Die Umsatzsteuersenkung gilt erst ab 2023, weil eine rückwirkende Anwendung zu großen bürokratischen Schwierigkeiten geführt hätte: Die Lieferanten der PV-Anlagen müssten ihre Rechnungen, die bisher mit Umsatzsteuer ausgewiesen waren, korrigieren und neu ausstellen. Aus Sicht der Ampel-Parteien würden die Vorteile einer rückwirkenden Anwendung diesen großen bürokratischen Aufwand nicht rechtfertigen.
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