Portrait von Laurenz Meyer
Antwort von Laurenz Meyer
CDU
• 18.06.2009

(...) Insofern: Ja, es gibt Fälle, in denen Erwerbstätige hilfebedürftig sind und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Diese Personen sind hilfebedürftig und haben einen ergänzenden Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen (Arbeitslosengeld II). Werden diese Personen nur wegen ihrer Sozialversicherungsbeiträge hilfebedürftig, so können sie einen Zuschuss zu den ungedeckten Beiträgen zur angemessenen Krankenversicherung (§ 26 SGB II) erhalten. (...)

Portrait von Laurenz Meyer
Antwort von Laurenz Meyer
CDU
• 06.04.2009

(...) Ich selbst kann Ihnen nur die Empfehlung geben, sich an eine Bank oder einen unabhängigen Anlageberater Ihres Vertrauens zu wenden und sich dort von einem Experten umfassend beraten zu lassen. (...)

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