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Laura Wahl
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Frage von Daniel H. •

Frage an Laura Wahl von Daniel H. bezüglich Umwelt

Die Bündis 90 / Die Grünen (insbesondere das durch die Grünen geführte Umweltministerium) unterstützen derzeit ein Teil der geplanten Windkraftanlagen in Wädern zu errichten. Dabei sind Gebiete des Thüringer Waldes und des Thüringer Holzland stark betroffen. Passt Ihrer Ansicht nach die Zerstörung der Naturlandschaften zum Schutz der Umwelt, zum Tierschutz und damit zur Philosphie der Grünen? Haben Ihrer Meinung nach die Spendengelder durch Windkraftlobby (siehe u.a. Rechenschaftsbericht der Grünen 2017) Einfluss auf diese Entscheidung?

Viele Grüße
D. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

Wind im Wald ist nur eine von vielen Möglichkeiten, das Ausbauziel für
den Energiemix der Zukunft zu realisieren. Von den rund 850 bereits
existierenden Windenergieanlagen in Thüringen stehen aktuell nur zwei(!)
im Forst. Diese Anzahl wird auch künftig überschaubar bleiben.
Derzeitige und zukünftige Windkraftanlagen stehen im Wirtschaftswald auf
ökologisch nicht besonders zu schützenden Waldstandorten. Auf solchen
Standorten und unter strengen Naturschutzauflagen, halte ich
Windenergieanlagen im Wald für vertretbar. Ein ha Wald bindet pro Jahr
etwa 5t CO2, eine Windkraftanlage vermeidet im gleichen Zeitraum ca.
5.000 t CO2. Wenn wir die Klimaziele einhalten wollen, werden wir einige
Kompromisse zwischen Klimaschutz und Umweltschutz eingehen müssen -
unser Anspruch als Grüne ist es, beide Güter verantwortungsbewusst
gegeneinander abzuwägen.

Windkraftanlagen dürfen außerdem nur unter strengen Tierschutzauflagen
errichtet werden. Bei der Planung und Genehmigung gilt beispielsweise
das strikte Tötungs- und Verletzungsverbot nach §4 Abs. 1 Nr.1
Bundesnaturschutzgesetz. Windenergieanlagen sind daher
artenschutzrechtlich nur zulässig, wenn das Vorhaben das Tötungs- und
Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant
erhöht und Beeinträchtigungen für diese Arten bei Anwendung der
gebotenen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden können.
Als Unterstützung für Planer*innen und Behörden hat das Thüringer
Umweltministerium Arbeitspapiere für di Berücksichtigung des Fledermaus-
und Vogelschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen erstellen
lassen. Hierbei wurden anerkannte Standards aufgenommen. Diese helfen
unter anderem bei der Festlegung des Untersuchungsumfanges und geben
Hinweise auf Vermeidungsmaßnahmen.

Die Beschlüsse von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen werden auf
Landesdelegiertenkonferenzen gefällt, an denen sich alle Mitglieder
beteiligen und einbringen können. Unsere Beschlüsse richten wir nach
bestem Wissen und Gewissen anhand des aktuellen wissenschaftlichen
Standes aus. Maßgeblich ist hier das Input unserer Expert*innen und
engagierten Mitglieder - Spenden haben auf unsere Beschlussfassung ganz
sicher keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen
Laura Wahl

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