Inwiefern trägt das GMG zu mehr CO2-Einsparung bei und berücksichtigt die Bezahlbarkeit von Heizenergie besonders für Mieter*innen?
Sehr geehrter Herr Rohwer,
das Urteil des BVerwG vom 29.1.26 verpflichtet die Bundesregierung zur Nachbesserung des Klimaschutzprogrammes von 2023 (https://www.bverwg.de/de/290126U7C6.24.0). Die CDU plant nun klimaschützende Maßnahmen abzuschwächen, z.B. durch Streichen der 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien im bisherigen GEG durch das GMG (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Expose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html, 24.4.26).
Dabei soll z.B. der Einbau von Gasheizungen weiter möglich sein - und die Klimaverträglichkeit mit Grüngasanteil gesichert werden, an dessen Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit es u.a. laut Deutschlandfunk erhebliche Zweifel gibt (https://www.deutschlandfunk.de/neues-heizungsgesetz-waermewende-klimaziele-kosten-haushalte-100.html#deutlicher-rueckschritt-fuer-klimaschutz, 24.4.26).
Inwiefern trägt das GMG zu mehr CO2-Einsparung bei und berücksichtigt die Bezahlbarkeit von Heizenergie besonders für Mieter*innen?

