Wie kann innere Sicherheit gestärkt werden, ohne Grundrechte einzuschränken?
Sehr geehrte Herr Rieger,
Ich habe mich schon immer gefragt wie man die Sicherheit in Deutschland stärken kann ohne das Grundrecht einzuschränken
Hallo Herr W.,
unter römisch I. sind in den Artikeln 1-19 die Grundrechte im Grundgesetz beschrieben.
Auf welches Grundrecht beziehen Sie sich in Ihrer Frage, wie man die Sicherheit in Deutschland stärken kann, ohne ein von Ihnen nicht näher beschriebenes Grundrecht einzuschränken?
Freundliche Grüße
Lars Rieger

