Worin liegt die konkrete Sinnhaftigkeit der beim Koalitionsausschuss vom 02.07.2026 beschlossenen AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
1) Zi/BARMER- und DAK-Studien sehen die Ursache des Krankenstands in Pandemie-Nachwirkungen und eAU-bedingt höherer Erfassung, nicht in laxen Nachweispflichten – kein Missbrauch nachgewiesen.
2) Arztpflicht ab Tag 1 könnte statt kürzerer eher längere Krankschreibungen zur Folge haben.
3) Arbeitgeber können AU ab Tag 1 schon heute nach § 5 EFZG verlangen – Mehrwert der Pflicht unklar.
4) Mehr Pflichtbesuche belasten Praxen, während zeitgleich die fachärztliche Versorgung entlastet werden soll.
5) In der Grippesaison steigt so das Ansteckungsrisiko für vulnerable Patienten.
6) Weder Praxen, Kassen, Arbeitgeber noch Beschäftigte haben erkennbaren Vorteil – unklar, wer profitiert und wer die Kosten trägt.
Um fachliche Einordnung wird gebeten.

