Herr Klingbeil: Warum sanieren Sie Ihren Haushalt zulasten von Eheleuten per GKV-Zusatzabgabe? Das bricht frontal Art. 6 GG sowie §1360 BGB!
Das geplante Gesetz bürdet Ehepaaren eine Sonderbelast. von 2,5 Prozent Zusatzbeitrag auf, um Haushaltslöcher des Bundes zu stopfen. Dies stellt einen massiven finanzpolitisch. Bruch dar. Anstatt die versicherungsfremden Leistungen für Bürgergeld-Empfänger voll aus Steuermitteln gegenzufinanzieren – der Bund zahlt derzeit lediglich eine unzureichende Pauschale von 144 € monatlich an die GKV –, wälzt das Finanzministerium die gesamtgesellschaftl. Fürsorgepflicht auf die Beitragszahler ab. Juristisch kollidiert dies frontal mit dem Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG. Während der Staat bei Unverheiratet. im Bürgergeldbez. die GKV-Kosten voll übernimmt, werden Ehepaare durch die Heranzieh. des Hauptverdieners systemat. benachteil. Das schafft ökonom. absurde Scheidungsanreize. Zudem wird § 1360 BGB missachtet: Die Unterhaltspflicht bindet das Einkommen bereits zivilrechtl. Beiträge zweckentfremdet als Haushaltsersatz zu nutzen, untergräbt das Vertrauen in die finanzpolitische Redlichkeit

