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Lars Klingbeil
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Frage von Frank T. •

Finden Sie es gerecht, das der Arbeitgeber bei einer Abfindung nicht mehr die Fünftelregelung anwenden darf und man bis zu 1,5 Jahren warten muss, bis man über sein eigenes Geld verfügen darf ?

Sehr geehrter Herr Finanzminister Klingbeil,

meine Frau verliert ihren Arbeitsplatz auf Grund der wirtschaftlichen Situation und bekommt wenigstens als Entschädigung dafür eine Abfindung. Nun teilt der Arbeitgeber mit, das er die Fünftelregelung bezüglich der Besteuerung der Abfindung nicht mehr anwenden darf.

Und die Summe ohne Berücksichtigung voll versteuern muss.Nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt, bestätigte sich dies. Die Fünftelregelung ist erst im Nachgang mit der kommenden Steuererklärung machbar. Es kann doch nicht gerecht sein in diesem Land, das ich erst ca. 1,5 Jahr später dann über mein eigenes Geld verfügen darf und ich dem Staat auch noch ein zinsfreies Darlehen gewähre mit dieser Methode. Auch ist eine vorweggenomme Lohnsteuerermäßigung nicht möglich. Ich find dies absolut dem Arbeitnehmer gegenüber der eh schon seinen Job verliert, unsozial.

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