Unterstützen Sie den Gesetzentwurf zur „Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation“ auch wenn dieser die absurde Ungleichbehandlung zwischen Bundesbeamten und Tarifbeschäftigen weiter erhöht?
Bei uns machen Tarifbeschäftigte (TB), die zuvor in der öffentlichen Forschung gearbeitet haben, und Beamte die aus anderen Behörden gewechselt sind, exakt die gleiche Arbeit. Trotzdem ergeben sich aus der geplanten Bundesbesoldung erhebliche Einkommensunterschiede. Ein Beispiel:
Promoviert, 12 Jahre Arbeitserfahrung im öffentlichen Dienst mit Stellenwechsel nach 10 Jahren, 2 Kinder
Tarifbeschäftigter EG 13/3 (i.d.R. keine höhere Einstufung bei Stellenwechsel), 39 Std, 17,5 % GKV Beitrag:
42.923 € Netto pro Jahr = 3577 € pro Monat
Beamter A 13/6 (Stufe 1 soll zukünftig entfallen, Stufe bleibt bei Versetzung erhalten), 95 % Teilzeit (39 Std):
61.780 Netto pro Jahr = 5148 pro Monat – ca. 350 € PKV = 4798 € pro Monat d.h. über 1200 € mehr
Wie passt das zu der sonst von der SPD vertretenen Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“? Welcher Anreiz besteht noch für Studium und Promotion, wenn selbst Beamte im mittleren Dienst (A8/9) ein höheres Nettoeinkommen erzielen als TB in EG 13?

