Unabhängig von der rechtlichen Einordnung halte ich die von Ihnen angesprochene Situation familienpolitisch für diskussionswürdig. Gerade nach der Geburt eines weiteren Kindes kann der Betreuungsbedarf der Familie tatsächlich steigen.
Ob ein Zweckverband vor Ort tatsächlich Gebühren erheben darf, hängt immer davon ab, wie seine Satzung ausgestaltet ist und welche Leistungen er für die Betreiber von Kleinkläranlagen tatsächlich vorhält oder erbringt
Die aktuellen und wiederholten Vollsperrungen auf der RE3 gehen im Kern auf den schrittweisen Ausbau der sogenannten „Stettiner Bahn“. Diese Strecke ist Teil des Bundesverkehrswegeplans und soll langfristig leistungsfähiger, moderner und zuverlässiger werden.
Die aktuelle Lage der inneren Sicherheit bei uns in Brandenburg ist ganz ordentlich.

