Ob ein Zweckverband vor Ort tatsächlich Gebühren erheben darf, hängt immer davon ab, wie seine Satzung ausgestaltet ist und welche Leistungen er für die Betreiber von Kleinkläranlagen tatsächlich vorhält oder erbringt
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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