Dürfen die Wasserzweckverbände Gebühren von Betreibern von Kleinkläranlagen einziehen?
Im Jahr 2005 hat der wasserpolitische Sprecher der SPD verhindert das die Wasserzweckverbände Gebühren von Betreibern von Kleinkläranlagen einfordern können! Begründung: Keine Leistung keine Gebühren! Das soll sich nun im Jahr 2024 ändern! Hat sich da die gesetzliche Vorgabe geändert? Wir helfen das das Wasser im Grundwasser bleibt und nicht wie bei Großkläranlagen über Flüsse ins Meer abgeleitet wird!
Antwort ausstehend von Kurt Fischer SPD

