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Frage von Heinz-Günter B. •

Frage an Kurt Beck von Heinz-Günter B. bezüglich Recht

Hallo Herr Beck

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt in § 31 Absatz (1) wie folgt: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, sowie alle Gerichte und Behörden."

Letztes Beispiel: Auch alle Abgeordneten der SPD im Deutschen Bundestag (Verfassungsorgan) verweigerten im Rahmen der Hartz-IV Gesetzgebung die Anerkennung und Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bis zum 31. Dezember 2010 eine nachvollziehbare Berechnung des Regelsatzes vorzulegen und umzusetzen.

Es erscheint mir persönlich, als wenn die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, besonders auch viele Abgeordneten der SPD sich inzwischen schon für „unfehlbar“ halten und sich dabei sich über verschiedene Bestimmungen des Grundgesetzes hinwegsetzen. Es erscheint mir, als wenn die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, besonders auch viele Abgeordneten der SPD aktiv bei der Abschaffung der früheren demokratischen Verhältnisse mitwirken und die Entwicklung in Richtung einer zweiten „DDR“ forcieren.

Was unternehmen Sie, damit sie persönlich und alle Abgeordneten der SPD die verfassungsmäßige Ordnung sichern und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wortgetreu und fristgerecht einhalten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Braasch,

vielen Dank für Ihre Frage!
Ihre Position teile ich nicht! Gerade die SPD ist stolz auf ihre Geschichte, gegen die Ermächtigungsgesetze eines Adolf Hitler gestimmt zu haben. Welche Partei, wenn nicht die SPD, weiß, was Verfolgung und Ermordung von Mitgliedern und Anhängern bedeuten. Welche Partei, wenn nicht die SPD, weiß die Verfassung, die Demokratie und die Einhaltung des Grundgesetzes vor diesem Hintergrund besonders zu schätzen. Kein Mitglied meiner Partei will die Demokratie abschaffen. Ihr Vorwurf ist geradezu absurd.
Die Komplexität vieler Gesetze bringt es immer wieder mit sich, dass beschlossene Gesetze vom Bundesverfassungsgericht hinterfragt und auch gekippt werden. Und die SPD akzeptiert immer Urteile von Gerichten.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2011, das anmahnte, die Regelsätze nachvollziehbar zu  berechnen und Kindern in Bedarfsgemeinschaften Teilhabe an Bildung, Kultur und Sport zu ermöglichen, was zunächst die Bundesregierung gefordert, das Gesetz zu ändern. Die SPD ist Opposition im Deutschen Bundestag und hätte für entsprechende Vorschläge keine Mehrheit gehabt. Insofern haben sich die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion nicht verweigert. Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier habe ich frühzeitig darauf hingewiesen, dass ein Spitzengespräch mit der Bundeskanzlerin geeignet sei, die Rahmenbedingungen für die Gesetzesänderung abzustimmen. Die Kanzlerin ist dieser Auffassung nicht gefolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck