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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Daniel H. •

Umsetzung des Konzepts der FDP für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst (Drucksache 19/13519) noch auf der Tagesordnung?

Sehr geehrter Herr Kuhle,

die ersten anderthalb Jahre der Legislaturperiode sind definitiv rum, im letzten Jahr passiert ja in der Regel nicht mehr besonders viel. Daher meine Frage nach dem eigentlich guten Konzept der FDP für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst (Drucksache 19/13519). Passiert da noch was oder kann man die ohnehin geringe Hoffnung schon jetzt zu Grabe tragen? Angesichts des aktuell vorgelegten Entwurfs des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes beschleicht einen ja auch das ungute Gefühl, dass sich die FDP zwischenzeitlich vom Leistungsprinzip verabschiedet hat. Aber das ist ein anderes Thema. Wie sieht es mit der Modernisierung des Dienst- und Laufbahnrechts aus? Danke für eine Information hierzu.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht zum Öffentlichen Dienst, die ich gerne beantworten möchte. Der von Ihnen angesprochenen Antrag ist selbstverständlich nicht in Vergessenheit geraten. Unser Ziel ist es weiterhin, den öffentlichen Dienst deutlich attraktiver zu gestalten. Deshalb bin ich froh, dass wir uns mit SPD und Grünen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf viele der Aspekte einigen konnten, die wir als FDP-Fraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode angeregt haben.

Um den Öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, ist es aus unserer Sicht notwendig, insbesondere den Einstieg, aber auch den Ausstieg deutlich flexibler zu gestalten. Es muss möglich sein, den Öffentlichen Dienst zu verlassen, in der freien Wirtschaft Erfahrungen zu sammeln und dann wieder in den Öffentlichen Dienst zurückkehren zu können. Von diesem Erfahrungsaustausch können sowohl Unternehmen als auch Behörden profitieren. Auch eine Rotation zwischen Behörden des Bundes und der Länder muss problemlos möglich sein.

Die Einstellungsvoraussetzungen - insbesondere im IT-Bereich - orientieren sich häufig nicht an der Arbeitswelt. Deshalb müssen auch die Einstellungsvoraussetzungen dahingehend flexibilisiert werden, dass Berufserfahrung als Ersatz für Abschlüsse dienen kann. Auch den Ausstieg aus dem Öffentlichen Dienst und den Eintritt in den Ruhestand wollen wir flexibler gestalten, beispielsweise durch eine Ausweitung des Altersgeldes.

Der Arbeitsalltag der Beamtinnen und Beamten muss flexibler und digitaler sein. Deshalb brauchen wir eine konsequente Digitalisierung im Öffentlichen Dienst. Diese muss auch schon in der Ausbildung eine gewichtigere Rolle spielen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzeber die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation aufgetragen. Diesem Auftrag müssen wir natürlich nachkommen. Eine verfassungswidrige Versorgung von Beamtinnen und Beamten ist nicht hinnehmbar. Das Bundesinnenministerium hat hier einen Vorschlag vorgelegt, mit dem wir uns im nun anlaufenden parlamentarischen Verfahren noch intensiv auseinander setzen werden. Unsere Aspekte eines liberalen Beamtenrechts werden wir in diesem Zusammenhang einbringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihrer Bitte um ein Stellungnahme zu Ihrer Zufriedenheit nachkommen. Sollte Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an mich oder mein Büro.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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