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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Carl E. •

Ich verstehe nicht, warum ein "Kleinkaliber" Sportschütze sich nebenbei noch Langwaffen Kaliber 7,62X51mm NATO kaufen kann, eine sogenannte "Sniper"; was hat denn das mit dem Sport ab sich zu tun?

Sehr Herr Kuhle, so geschehen bei meinem guten Bekannten in Unterfranken, der jetzt mehrere Kurzwaffen (aller Kaliber) und wie gesagt, mindestens eine Sniper Langwaffe zuhause hat.
Das ist doch schlicht und einfach Wahnsinn!
Ferner wäre ich dafür, dass entweder alle Sportwaffen im Sportschützenheim in einem Tresorraum eingelagert werden (elektronisch abgesicherter Raum mit Alarmfunktion zur Polizei mit entsprechenden einbruchsicheren Panzertüren - sowas ist möglich) und nach dem Schießen dort eingelagert werden.
Oder die Munition NUR dort ausgegeben wird, mit Rückgabe der gleichen Anzahl gebrauchter Hülsen.
Damit könnte Schwund stark minimiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carl E. (ich war in den 80er Jahren auch mal Sportschütze)
Regensburg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr E,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Gerne möchte ich diese beantworten.

Das geltende Waffenrecht ist bereits äußerst streng. Antragsteller (wie bspw. Ihr Bekannter) müssen sich zahlreichen Kontrollen unterziehen, werden vom Verfassungsschutz und der örtlichen Polizeidienststelle überprüft. Das Waffenrecht bietet den Waffenbehörden, die es umsetzen müssen, zahlreiche Möglichkeiten, unzuverlässigen oder psychisch kranken Personen die Waffenerlaubnis zu entziehen. Viele Waffenbehörden tun dies auch regelmäßig.

Die eigentliche Problematik ist jedoch nicht die von Ihnen angesprochene Lagerung der Waffen, sondern dass es dennoch Extremisten gibt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Dies liegt daran, dass die örtlichen Waffenbehörden personell und technisch teilweise sehr schlecht ausgestattet sind, sodass sie neben dem Antragsaufkommen keine ausreichende Kontrolle der bisherigen Erlaubnisinhaber gewährleisten können. Hier sind die Länder in der Pflicht, die Behörden besser auszustatten. Um Extremisten effektiv zu entwaffnen, braucht es daher keine Rechtsänderungen durch bspw. eine Verschärfung der Lagerbedingungen. Vielmehr muss das geltende Recht konsequent angewendet werden.

Ein generelles Misstrauen gegenüber Jägern und Sportschützen, unabhängig davon, ob diese Straftaten begehen oder sich rechtstreu verhalten, lehnen die Freien Demokraten entschieden ab. Eine Gefahr für die Bevölkerung geht eher von der großen Zahl der illegalen Schusswaffen aus, bei denen eine Waffenrechtsverschärfung ineffektiv ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten.

Bei etwaigen Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir oder meinem Büro.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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