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Konstantin Kuhle
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Frage von Salomon B. •

Frage an Konstantin Kuhle von Salomon B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Oktober 2020 überraschend und gegen die Rechtsprechung der Vorinstanzen die häufig abschreckende Gebührenwirkung der Bundesministerien - hier des BMI - bestätigt (siehe: https://www.bverwg.de/pm/2020/57). Die Ministerien versuchen über die Gebührenregelung häufig missliebige Anfragen auf Herausgabe von Unterlagen zu unterlaufen.
Anders auf europäischer Ebene. Dort sind Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsrecht generell gebührenfrei und tragen zu einer transparenten Verwaltung bei.

Sind Sie bereit, das IFG (und VIG und UIG) dahingehend zu ändern, dass die Gebührenregelung analog der Regelung auf europäischer Ebene und in vielen Staaten gestrichen wird?

Freundlichst, Salomon Berkey

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Berkey,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Gebühren nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) leistet einen wichtigen Beitrag zur Transparenz staatlicher Stellen. Sie weisen zurecht darauf hin, dass der aus dem IFG folgende Transparenzanspruch nicht durch überhöhte Gebühren unterlaufen werden darf.
Richtig ist aber auch, dass § 10 Abs. 2 IFG und die auf Grundlage dieser Norm erlassene Informationsgebührenverordnung bereits heute eine klare Grenze von maximal 500 Euro für eine Auskunft vorsehen. Zugleich stellt § 10 Abs. 2 IFG klar, dass die Höhe der Gebühr am Verwaltungsaufwand zu orientieren und so zu bemessen ist, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann.
Grundsätzlich halte ich diese Regelung für angemessen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der infolge einer Informationsabfrage entstehende Verwaltungsaufwand finanziert werden muss. Geschieht dies nicht über eine (moderate) Gebührenerhebung, so müsste der Aufwand aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.
Das von Ihnen angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenbart, dass gegen eine Gebührenerhebung im Einzelfall der Rechtsweg offen steht. Sollte es sich also bewahrheiten, dass Ministerien die Gebührenerhebung zur Vermeidung missliebiger Anfragen missbrauchen, ist dies selbstverständlich gerichtlich angreifbar.
Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin Kuhle

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