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Frage von Elias H. •

Frage an Knut Fleckenstein von Elias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,
folgendes Protokoll der Law Enforcement Working Party und der Customs Cooperation Working party vom 17. Februar 2011 ( http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st07/st07181.en11.pdf ) hat mich stark beunruhigt. Abschnitt 8 - Cybercrime würde nichts anderes als eine Great Firewall bedeuten. Die Gefahr des Missbrauches ist unverhältnismäßig hoch.

Aus dem Protokoll:
"8. Cybercrime
The Presidency of the LEWP presented its intention to propose concrete measures towards creating a single secure European cyberspace with a certain "virtual Schengen border" and "virtual access points" whereby the Internet Service Providers (ISP) would block illicit contents on the basis of the EU "black-list". Delegations were also informed that a conference on cyber-crime would be held in Budapest on 12-13 April 2011."

Wie weit sind die Planungen zur Umsetzung dieser "virtuellen Schengen-Zone" schon gediehen und wie ist ihre Haltung dazu?

Mit freundlichen Grüße, E. Haase

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haase,

danke für Ihre Nachricht. Der Vorschlag eines „Single Secure European Cyberspace“ mit virtuellen Schengen-Grenzen ist bisher nicht Thema im Europäischen Parlament gewesen. Wir haben uns zuletzt mit diesem Thema in einer Resolution 2013/2606 (RSP) vom 12.09.2013 auseinandergesetzt, welche sich allgemein mit einer EU-Strategie für mehr Internetsicherheit beschäftigt. Im Besonderen gehen wir dabei auch auf das Thema Datennetzkriminalität ein.

Mag man den Zahlen des „United Nations Office on Drugs and Crime“ Glauben schenken, so verursacht Datennetzkriminalität Kosten für die globale Wirtschaft in Höhe von fast 295 Milliarden Euro pro Jahr. Durch seine „grenzlose Natur“ bedarf es einer kohärenten EU-Strategie, um jenen wirksam zu bekämpfen. Grundlage ist hier das Budapester Übereinkommen des Europäischen Rates vom 23. November 2001. Mittlerweile haben bereits 53 Staaten das erste Übereinkommen Abkommen gegen Datennetzkriminalität unterzeichnet, dass unter anderem Internet-User oder Internetseiten grenzüberschreitend identifiziert und aus dem Web entfernt werden können, deren Inhalte gegen die Konvention verstoßen.

Wir sind generell der Meinung, dass man eine gute Balance zwischen den heutigen Herausforderungen im Bereich der Computersicherheit und einem offenen Internet für freie Meinungsäußerung haben sollte. Denn Mitgliedstaaten sollten niemals zum Schutze vor Computerattacken und -bedrohungen die Rechte und Freiheiten der EU-Bürger gefährden.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein