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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Franz P. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Franz P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wilsch.

Leider, sehr viele Abgeordnete trampeln auf unseren Soldaten herum, weil angeblich Gesetze verletzt wurden. Kein friedlicher Afghane geht um 02.00 h nachts an geraubte Tankwagen um diese ( Technik ?) zu bestaunen. Also müssen es andere, wahrscheinlich Halunken, Islamisten oder sogar die gewesen sein, die die Tankwagen gestohlen haben.

Hier muss die Frage erlaubt sein, wer hat sonst Interesse an den geraubten Tankwagen gehabt. Oder es waren Talibankämpfer, die sich, wie bei den Extremisten üblich ( das können Abgeornete selber an Ort und Stelle feststellen, wenn sie nicht an ihrem Schreibtisch in Berlin kleben ), sich hinter Zivilisten verstecken oder diese als Schutzschilde missbrauchen. Dank der Mithilfe vieler Abgeordneter müssen unsere Soldaten im Ausland unter falschen juristischen Vorbedingungen ihren Einsatz durchführen, trotzdem sie eigentlich gegen über diesen Abgeordneten ihren Einsatz verweigern müßten. Denn Abgeordnete des Bundestages verlangen zwar den Einsatz der Soldaten sind aber gleichzeitig dafür, dass diese mit einem Bein im Kittchen stehen.
Ich bitte um eine kurze Stellungnahme zu diesem Problem.
Ich werde diese Zeilen auch an den Verteidigungsausschuss schicken.

Viele Grüße Franz Prox

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prox,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03.12.2009. Ich stimme Ihnen zu, dass die Soldaten der Bundeswehr, die sich in Afghanistan und in anderen Teilen der Welt im Einsatz befinden, in Deutschland die Unterstützung und den Respekt der Politik und der Bevölkerung verdienen. Hierfür setze ich mich ein und Sie können versichert sein, dass ich unsere Soldaten voll unterstütze.

Es ist jedoch auch ein Wahrzeichen unserer Streitkräfte, dass sie als Teil der Gesellschaft der zivilen Gerichtsbarkeit unterstehen. Dies entspringt der Tradition der Bundeswehr, die mit dem Prinzip des "Staatsbürgers in Uniform" die Bundeswehr in die Demokratie integriert sehen möchte. Eine Militärgerichtsbarkeit, wie sie in anderen Staaten, zum Beispiel den Vereinigten Staaten von Amerika, üblich ist, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Aus diesen Gründen kommt es immer wieder zur aktuellen Situation: Soldaten verrichten ihren Einsatz, müssen sich jedoch die Prüfung der Vorgänge, die sich mitunter aus der Einsatzrealität ergeben, durch eine zivile Staatsanwaltschaft gefallen lassen. Die Soldaten erhalten hier aber auch Unterstützung des Parlaments, konkret durch die Verteidigungsexperten, aber auch durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Der Wehrbeauftragte fungiert hier als Bindeglied zwischen Bundeswehr und Parlament und unterstützt und berät Soldaten in juristischen Fragen.

Obwohl die Problematik nicht abschließend aus der Welt geschafft werden kann, ohne eine der Grundsäulen der deutschen Streitkräfte, die Integration in die Gesellschaft, zu verletzen, arbeiten wir doch daran, unseren Soldaten die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch

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