Frage von Ulrich R. • 29.07.2021

Antwort von Klaus Martin Burger CDU • 12.08.2021
in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.
in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.
(...) Die derzeitige Landesregierung plant keine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Das könnte sie auch gar nicht, weil sie dazu keine Befugnis hat. (...)
(...) Ich halte es für richtig, dass Menschen mit einer solchen Lebensleistung auch schon mit 63 oder 64 Jahren eine abschlagsfreie Rente beziehen können. (...)
(...) Unser Ziel ist, dass die bestehenden Ausbauprogramme weitergeführt werden, damit bis 2025 überall im Land gigabitfähige Netze zur Verfügung stehen (...)
(...) So ein Quatsch (...)