
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.
K. Holetschek
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.
Nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) – beides Rechtsverordnungen des Bundes – ist eine genesene Person in Deutschland als eine asymptomatische Person definiert, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist
Klar ist aber: eine Impfung ist der beste Schutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion.
Klar ist aber: eine Impfung ist der beste Schutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion.
Der Abbau bzw. die Verringerung der Kapazitäten der Impfzentren zum Herbst 2021 erfolgte aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses in der Gesundheitsministerkonferenz.