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Klaus Ernst
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Frage von Manfred G. •

Frage an Klaus Ernst von Manfred G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ernst,

mich beschäftigt das Thema Zwangsverrentung. Ich bin jetzt 59 Jahre alt und ab 1.1.08 arbeitslos. Eventuell, wenn sich SPD/CDU einigen, bekomme ich 2 Jahre AlG I. Dann bin ich immer noch bei 2 Jahren Hartz IV, da ich, Jahrgang 1948, erst mit 63 frühzeitig in Rente gehen darf. Sie sagen, über 58jährige werden vorzeitig in Rente gedrängt. Könnte man mich demzufolge schon mit 61 in Rente schicken, obwohl die Deutsche Rentenversicherung es anders bescheinigt?
Das betrifft vielleicht auch andere Personen, die vor einer ähnlichen Situation stehen.

Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar, auch wenn ich nicht aus Ihrem Wahlkreis komme.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grabig,

vorbehaltlich einer in jedem Fall nötigen Einzelfallprüfung droht ihnen keine Zwangsverrentung. Für den öffentlich entstandenen Eindruck, allen Langzeiterwerbslosen ab 58 Jahren würde die Zwangsverrentung drohen, ist der SPD-Vorsitzende Kurt Beck maßgeblich verantwortlich, der am 29.11. mit der Schein-Erfolgsmeldung "SPD stoppt Zwangsrente mit 58 Jahren" Schlagzeilen machte. Diese Meldung war insofern falsch, als niemandem überhaupt eine Zwangsrente mit 58 Jahren gedroht hat. Die Linke hat stets darauf hingewiesen, dass die Zwangsverrentung verschiedene Gruppen in unterschiedlicher Weise betrifft, weil das früheste Renteneintrittsalter nach dem geltenden Recht sehr differenziert ist. Eine Zwangsverrentung vor dem 63. Lebensjahr kommt nach dem gegenwärtig von der Koalition vorliegenden Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/7460) prinzipiell nicht in Frage. Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, und der geplante Teilschutz vor Zwangsverrentungen geht aus Sicht der Linken auch nicht weit genug, weil wir der Ansicht sind, dass eine zwangsweise Verrentung mit Abschlägen grundsätzlich ausgeschlossen sein muss. Deshalb haben wir im Deutschen Bundestag bereits vor der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der nun ebenfalls zur Abstimmung steht (16/7459).

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Ernst, MdB

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