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Klaus Ernst
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Klaus Ernst von Hartmut Frank M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ernst,

ich habe beobachtet, dass der fehlende Mindestlohn immer mehr zum Problem wird. Diejenigen Arbeitgeber gewinnen den Wettbewerb, die niedrigere Löhne bezahlen. Das führt im unteren Lohnbereich m.E. zu einem weiteren Absinken der Löhne.

Die Bundesregierung geht bei ihrer Hartz IV Neuberechnung davon aus, wieviel Geld die unteren zwanzig Prozent der Arbeitnehmer zur Verfügung haben bzw. ausgeben. Davon wird m.W. noch das Lohnabstandsgebot abgerechnet.

Die Löhne werden sich m.E. auch künftig völlig unterschiedlich entwickeln, sodass das m.E. kein Maßstab sein kann, zumal es keine Mindestlöhne gibt. Wäre es da nicht sinnvoll, die Bedürftigkeitsüberprüfung umzudrehen? Anstatt den Aufstockern diese Aufgabe zu übertragen, könnten das die Arbeitgeber machen, die angeblich keine Mindestlöhne bezahlen können. Könnte Ihre Fraktion nicht einen Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen, der eine Bedürftigkeitsüberprüfung für Arbeitgeber statt Arbeitnehmer vorsieht?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

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Sehr geehrter Herr Müller,

statt einer Bedürftigkeitsüberprüfung für Arbeitgeber statt für Arbeitnehmer ist der Aufstocker-Problematik und damit die Subventionierung von Unternehmen durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur bei zu kommen, indem wir den Niedriglohnsektor zurückdrängen, damit die arbeitenden Menschen von ihrem Lohn auch leben können. Allein zwischen 2005 und 2009 hat der Staat rund 50 Mrd. Euro für aufstockende Leistungen gezahlt. Allein 340.000 Menschen waren sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigt und waren gezwungen ihren Lohn aufzustocken. So werden die Unternehmen massiv entlastet. Gleichzeitig führt dies zu erheblichen Mitnahmeeffekten von Seiten der Unternehmen. Sie können ohne schlechtes gewissen Dumpinglöhne zahlen, weil sie wissen, dass die Lohndifferenz durch die Bundesagentur für Arbeit aufgestockt wird. So schafft man praktisch ein Kombilohnmodel und drückt die Löhne immer weiter nach unten. Abhilfe schafft hier tatsächlich nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro und eine bedarfsdeckende Mindestsicherung für Erwerbslose von 500 Euro.

mit freundlichen Grüßen,
Klaus Ernst

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