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Klaus Ernst
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Frage von Juan Sanchez B. •

Frage an Klaus Ernst von Juan Sanchez B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Genosse Klaus Ernst,

noch im Juni 2010 konnte man auf Ihrer Seite im Internetangebot der Fraktion erfahren, dass Sie - vermutlich in ihrer Funktion als Gewerkschaftsfunktionär - Mitglied des Aufsichtsrats der SKF GmbH, Schweinfurt, sowie der ZF Sachs AG, Schweinfurt sind und dass Sie Aufsichtsratstantiemen entsprechend den Richtlinien der Hans-Böckler-Stiftung als Spenden an die HBS abgeführt werden. Mittlerweile ist diese Information auf der Seite nicht mehr zu finden. Bedeutet dies, dass Sie beide Aufsichtsratsmandate nach ihrer Wahl zum hauptamtlichen Bundesvorsitzenden unserer Partei aufgegeben haben? Da von beiden Unternehmen die Geschäftsberichte und somit die Bezüge der Aufsichtsräte nicht ohne weiteres öffentlich nachvollziehbar sind, wäre es im Sinne der innerparteilichen Transparenz und zur Versachlichung der Debatte um die finanzielle Versorgung der Mandats- und Funktionsträger von Parteien hilfreich zu erfahren, in welcher Höhe diese Tantiemen waren (oder sind) und wie genau eine Abführung im Sinne der HBS zu verstehen ist.

MfG

Juan P. Sanchez Brakebusch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brakebusch,

bereits vergangene Woche habe ich eine wortgleiche Anfrage ebenfalls aus Hannover an meine Bundestags-Emailadresse bekommen. Meine Mitarbeiterin hat diese folgendermaßen beantwortet:

"Es ist richtig, Klaus Ernst hat seine beiden Mandate als Aufsichtsratsmitglieder aufgrund seiner Wahl zum Parteivorsitzenden niedergelegt. Als Mitglied des Aufsichtsrates von SKF GmbH, Schweinfurt zum 30.06.2010 und als Mitglied des Aufsichtsrates der ZF Sachs AG, Schweinfurt zum 31.07.2010. Diese Angaben finden sich - entsprechend den Veröffentlichungspflichten auf den Seiten des Deutschen Bundestags: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/E/ernst_klaus.html

Die Abführungsregeln der Hans-Böckler-Stiftung für Mitglieder in Aufsichtsräten und Förderer der Stiftung finden Sie hier: http://www.boeckler.de/pdf/abfuehrungsregelung_2006.pdf - zusammenfassend: Von den Bruttobeträgen der Aufsichtsratsvergütungen sind bei Vergütungen bis zu 3.500,- € im Jahr pro Aufsichtsratsmandat 10 Prozent des Bruttobetrages abzuführen. Bei Vergütungen über 3.500,- € sind zusätzlich zu dem unter Ziffer 1 genannten Betrag 90 Prozent der über 3.500,- € liegenden Vergütungsbestandteile abzuführen.

In vielen der aktuellen Medienberichte geht es jedoch nicht um eine sachliche Diskussion, sondern vor allem um eine Hetze gegen Klaus Ernst und damit DIE LINKE. Deshalb hat der Geschäftsführende Parteivorstand auch beschlossen, sich gegen Versuche der politischen Instrumentalisierung gegen DIE LINKE zu verwahren. "Die medialen Angriffe auf Klaus Ernst stellen Angriffe auf DIE LINKE dar, die es von sich zu weisen gilt." Solche Angriffe sind uns auch schon gegen Oskar Lafontaine oder Gregor Gysi bekannt. Sie folgen der Devise: Wenn man DIE LINKE politisch nicht kleinkriegt, dann probiert man es mit ihrem Spitzenpersonal.

In diesem Sinne hoffe ich, dass unsere Wählerinnen und Wähler das Engagement der LINKEN und insbesondere das Engagement von Klaus Ernst für Mindestlöhne, gegen Hartz IV und gegen die Rente mit 67 zu schätzen wissen und sich von einer solchen Medienkampagne nicht irritieren lassen."

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Ernst

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