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Klaus Ernst
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Frage von Michael L. •

Frage an Klaus Ernst von Michael L. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Ernst,

nach dem Beamtenversorgungsrecht steht einem in den Ruhestand versetzten Beamten ein Mindestruhegehalt zu, wenn eine Dienstzeit von 5 Jahren erreicht ist. Darüber hinaus wird die Versorgung aus der letzten Besoldungsgruppe gewährt, sofern diese Dienstbezüge mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Im Rentenrecht gibt es keine Mindestversorgung. Dagegen ist die Mindestversorgung im Beamtenversorgungsrecht so hoch, dass die meisten Rentner nur davon träumen können. Würden Sie es für gerecht halten, wenn den vielen Rentnern in Deutschland auch eine Mindestrente gezahlt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lux

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lux,

auch ihre zweite Frage beantwortet ich gern. Ein direkter Vergleich zwischen Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente ist relativ problematisch, da die Steuern und Abgaben auf Pensionen und Renten sehr unterschiedlich sind. Daher greife ich hier weniger die Höhe als vielmehr ihre grundsätzliche Frage nach einer Mindestrente auf.

DIE LINKE tritt für eine solidarische und sichere Alterssicherung ein. Das bedeutet für uns: Die Kürzungsfaktoren in der gesetzlichen Rente müssen gestrichen werden. Das Niveau muss zukünftig wieder den Lebensstandard sichern. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn muss eingeführt werden, der noch in dieser Wahlperiode auf 10 Euro steigen soll. Die Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose müssen deutlich steigen und die Rente nach Mindestentgeltpunkten muss entfristet werden. So werden auch Erwerbslose und Geringverdiener ausreichende Ansprüche erwerben. Die Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, um Rentenlücken zu schließen und die gesellschaftliche Solidarität zu stärken. Das Ziel ist, dass nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen keine Rentnerin und kein Rentner im Monat unter 800 Euro fallen dürfen. Dieses Ziel wird nach Umsetzung der genannten Reformen in aller Regel durch die gesetzliche Rente erreicht werden können. Ergänzend kann ggf. auf die Grundsicherung im Alter zurückgegriffen werden, die wir anheben wollen.

Ich hoffe ihnen auch diese Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Ernst

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