
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.
Klaus-Dieter Gröhler
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.
Ich bin davon überzeugt, dass die derzeitigen Regelungen einer modernen 4-Millionen-Metropole nicht gerecht werden.
Ich bin davon überzeugt, dass die derzeitigen Regelungen einer modernen 4-Millionen-Metropole nicht gerecht werden.
Die Verkehrssituation in Berlin ist insgesamt angespannt, daher bedarf es einer Verkehrspolitik, die nicht die Interessen einzelner Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gegeneinander ausspielt, sondern alle Interessen berücksichtigt.
Die Liste der Finanzierung der aktuellen Wahlperiode kann sich meines Erachten sehen lassen, weshalb ich sie Ihnen hier gerne anhänge.
Uns als Abgeordneten obliegt es im Rahmen unseres demokratischen Systems, als Sprachrohr für die Bürgerinnen und Bürger im Parlament zu fungieren.