
(...) Am 7. August 2018 ist die aktualisierte Blocking-Verordnung der EU in Kraft getreten, um nach der ersten Runde der reaktivierten US-Sanktionen die Auswirkungen auf die Interessen der EU-Unternehmen, die rechtmäßig Geschäfte mit Iran betreiben, abzumildern. Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen. (...)