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Klaus Brähmig
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Frage von Frank N. •

Frage an Klaus Brähmig von Frank N. bezüglich Recht

Werter Herr BKlaus Brähmig!
Ich möchte mich für Ihre Antwort recht herzlich bedanken.

Den Fall den ich Ihnen geschildert habe, ist zwar konstruiert,aber er wäre bald passiert,weil wir die Konsequenzen nicht abschätzen konnten haben wir es unterlassen. In Ihrer Antwort haben Sie mich aufgefordert, den "Fall" zu präzisieren,welche ich gern tun möchte,auch im Namen vieler anderer.
Also ich bekomme in Dresden aus Thüringen oder aus einen anderen Bundesland Besuch. Wir fahren nach Polen oder in CSR,welches ja nicht weit von Dresden entfernt ist. und wir kaufen dort legal für 3 Personen 3 kg Tabak ein, das sind die erlaubten mengen, welche für einführen dürfen, so weit gibt es keine Probleme.Die Sache wird aber laut Gesetzestext illegal, wenn ich mein Kg Tabak, bei der Abreise, an den Besuch verschenke. damit würden 2 Personen 3 kg Tabak mitführen, bei einer Zollkontrolle unterwegs wären dann der Strafzoll fällig.
Im gesetzestext steht, das eben nur 1 kg Tabak pro person mitgeführt werden darf, obwohl eben die ware von der Eu Grenze bis Dresden legal war. Aber bei der Abreise von Dresden nach Thüringen nicht mehr. Gut in Dresden gibt es ein Zollamt, aber viele Orte, wie auch im Weiseritzkreis kommen eben an eine Zollstation nicht heran, oder eben unter erheblichen Schwierigkeiten.
Meine Frage noch einmal, warum wird wie in diesen fall die legal eingeführte ware,plötzlich zur ilegalen Ware?Was kann man zur absicherung tun?Nur die Bestätigung vom Zoll, oder reichte es eine bestätigung durch ein Bürgeramt,oder einer ähnlichen Instituation. Viele Leser würden sich bei Ihnen sehr bedanken, wenn dieses "Problem" geklärt wird.
Vielen Dank im voraus
Frank Neumann und der Besuch aus Thüringen

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Neumann,
im Folgenden möchte ich zu Ihrer näheren Ausführung Stellung nehmen, die Sie mir am 29. August via www.abgeordnetenwatch.de zugesandt haben.
Entgegen Ihrer Annahme, dass die legal eingeführten Tabakwaren nach der Einreise illegal werden, bleibt der Besitz von zwei oder mehr Kilogramm europäischen Tabaks legal, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Sie müssen Ihrem Bekannten den übergebenen Tabak als Schenkung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung sollte einige wichtige Punkte beinhalten. Die Persönlichen Daten, der an der Schenkung beteiligten Personen, inklusive der evtl. vorhandenen Zeugen, mit Name, Anschrift und Personalausweisnummer, sowie den Ort und den Zeitpunkt der Schenkung. Das angefertigte Schriftstück ist abschließend noch von den beteiligten Personen zu unterzeichnen.
Damit sollten bei eventuellen Zollkontrollen innerhalb der Europäischen Union keinerlei Probleme auftreten.

Bei Rückfragen können Sie sich direkt an den Zoll wenden:
Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Ich hoffe, ich konnte Ihr Fallbeispiel mit dieser Auskunft abschließend klären und verbleibe mit freundlichen Grüße

Klaus Brähmig