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Klaus Brähmig
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Frage von Frank N. •

Frage an Klaus Brähmig von Frank N. bezüglich Recht

Werter Herr Klaus Brähmig!

Als ich Besuch erhalten hatte, sind wir auf ein Zollproblem gestossen. Wir wollten zu dritt in die CSR fahren und dort Tabak einkaufen, erlaubte Einfuhr von Tabak sind pro Person 1 kg. in diesen ganz konkreten Fall 3 kg.
Diese legal eingeführte Tabakmenge wird aber illegal, sobald der Besuch (eine Person) diese legal eingeführte Menge mit nach Hause nimmt.
Meine ganz konkrete Frage ist nun,wie man kann man bei eoiner Zollkontrolle glaubhaft machen oder nachweisen, das die legal eingeführte Menge eben nicht illegal ist?
Ich bitte um eine ganz konkrete Antwort.
MfG
Frank Neumann

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Neumann,
im Folgenden möchte ich zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen, die Sie am 21. August via www.abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.

Wie Sie bereits angeführt haben, ist es grundsätzlich jedem Reisenden möglich, innerhalb des gesamten Gebietes der Europäischen Union ein Kilogramm Rauchtabak zollfrei zu transportieren. Dies gilt selbstverständlich nur für den privaten Gebrauch und schließt eine gewerbliche Bestimmung der Ware aus; daneben darf die Ware nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet stammen und keinesfalls den Tatbestand von Verbots- oder Beschränkungsrichtlinien erfüllen.

Speziell die 1-Kilogramm-Grenze wurde eingeführt, um ohne komplexe Prüfungsvorgänge durch Zollbeamte eine erste Klassifizierung in privat oder gewerblich vornehmen zu können. Daher müssen Sie sich weder rechtfertigen, noch benötigen sie als EU-Bürger irgendeinen Nachweis, wenn sie mit maximal einem Kilo Tabak pro Person kontrolliert werden. Falls Ihr Besuch jedoch in einem Nicht-EU-Staat ansässig ist, könnten natürlich auch andere Zollregelungen ihre Anwendung finden, die die Legalität fragwürdig erscheinen lassen.

Da Sie im Kern Ihrer Fragestellung jedoch unpräzise formuliert haben, kann ich keine konkretere Antwort machen. Antworten, die auf der Annahme von Hypothesen beruhen, will ich mir und Ihnen ersparen. Unter der Bedingung, dass Sie den gesamten Sachverhalt bis ins Detail schildern, sage ich Ihnen allerdings eine genaue Prüfung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Neumann