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Frage von Friedrich M. •

Frage an Klaus Barthel von Friedrich M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Barthel,

Wie stehen Sie zu den Ergebnissen des SPD-Parteitages bezüglich TTIP und CETA:

Meines Erachtens sind die Aussagen zum Investorenschutz ein Rückschritt. Dieser wird, anders als im Konventsbeschluss, nicht mehr für überflüssig gehalten. Die Investitionsgerichtsbarkeit (ISDS) wird nun nicht mehr kritisch betrachtet. Als „Internationale Handelsgerichtshöfe“ abgewandelt und schöner verpackt wird die Paralleljustiz im neuen Beschluss akzeptiert. Dass dabei wesentliche Kritikpunkte am Schiedsgerichtssystem weiter bestehen bleiben, scheint keine Rolle mehr zu spielen: Selbst dann, wenn die Richter/innen nicht mehr von den Streit-Parteien bestimmt werden und es eine Berufungsmöglichkeit gibt. 

Fakt bleibt: Es soll ein zusätzliches System zur staatlichen Gerichtsbarkeit festgeschrieben werden, das einseitig ausländische Investoren bevorzugt. Die SPD-Führung bleibt die Erklärung schuldig, warum es zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen eine solche Paralleljustiz überhaupt braucht.

Die SPD spricht sich immerhin für Nachverhandlungen bei CETA aus. In CETA sind ISDS-Klauseln ohne die nun befürwortete Weiterentwicklung zu Handelsgerichtshöfen enthalten !! Hier bleibt aber abzuwarten, ob dieser Beschluss wirklich umgesetzt wird. Ein weiterer gefährlicher Mechanismus in TTIP und CETA wird im Parteitagsbeschluss komplett ausgeblendet: Die „Regulatorische Kooperation“ - die Lobbyisten Einfluss auf Gesetzesvorlagen zusichert, noch bevor diese an die Parlamente gehen - ist überhaupt kein Thema.

PS
Was mich besonders interessiert ist Ihre Meinung, warum es zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (USA und Europa) eine Paralleljustiz (ISDS) braucht.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Meißner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meissner,

wie Sie wahrscheinlich wissen, habe ich mich für eine präzisere Beschlussfassung eingesetzt. Der gemeinsame Druck der Delegierten hat bewirkt, dass der Konventsbeschluss ausdrücklich bestätigt wurde.

Die Passage zu den Schiedsgerichten ist in der Tat auslegbar. Es muss aber, anders als Sie befürchten, keineswegs zu einer Gerichtsbarkeit führen, die Investoren bevorzugt. Dazu müssen wir abwarten, was auf den Tisch kommt.

Wenn Sie allerdings an anderer Stelle schreiben "Hier bleibt allerdings abzuwarten, ob dieser Beschluss wirklich umgesetzt wird", drücken Sie ein generelles Misstrauen gegenüber solchen Beschlüssen aus. Dies kann ich nicht widerlegen. Wenn wir allerdings schon jetzt die jeweils ungünstigste Auslegung wählen und dann die Gültigkeit der klaren Aussagen anzweifeln, dann können wir die Arbeit einstellen.

Ich kann nur dazu auffordern, all jene politischen Personen und Kräfte zu unterstützen, die Ihrer Position am nächsten kommen. Bei den bisherigen Wahlen in Bayern bekommen jene Partei und jene KandidatInnen satte Mehrheiten, die CETA und TTIP klar befürworten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel