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Kirsten Tackmann
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Frage von Thomas L. •

Frage an Kirsten Tackmann von Thomas L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann,
mit bedauern muss ich feststellen, dass private Halter von Nutztieren - hier zum Beispiel Minischweine- genauso behandelt werden, als hätten Sie eine Sauen´produktion´ von 60 Tsd. Tieren. Es ist sicherlich richtig, dass die Seuchenrelevanten Meldungen und Beobachtungen durchgeführt werden (Tierseuchenkasse, Tierärzte, Impfungen etc) Was aber die Haltungsvorschrift und Durchführung betrifft, denke ich wirft der Gesetzgeber zu sehr ins Zeug. Für eine friedliche Haltung von 2 Minischweinen, die vielleicht 100 € kosten sind Aufwendungen behördlicher Seits zu erfüllen, die um ein vielfaches hinausgehen. Insgesamt finde ich die Nichttrennung von Produktion als Betrieb und Hobbyhaltung als reformierbar und -würdig. Wie sehen Sie diese Sache im Hinblick auf eine Trennung zwischen Nutztierhaltung im Privathaushalt und Produktion? Können Sie sich vorstellen hier vereinfachte Zulassungen zu erwirken, die dann im Umkehrschluß auch wieder mehr Menschen dafür begeistern könnte Tiere aufzunehmen, die vom Aussterben bedroht sind? Gibt es Ihres Wissens nach hier schon Initiativen oder Bestrebungen im Bundestag oder Landtag?

Danke und schöne Grüße
Thomas List

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr List,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur privaten Haltung von Nutztieren (z.B. Minischweine) auf Abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich auf dieses spannende Thema als agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE eingehen.

Einig sind wir uns, dass seuchenrelevante Vorgaben auch bei kleinsten Beständen (also Hobbyhaltung oder eben Haustierhaltung) eingehalten werden müssen. Andernfalls geht eine Gefahr für alle TierhalterInnen, auch für die großen landwirtschaftlichen Bestände, aus. Bei der Debatte um die Sicherheitsvorgaben während der Vogelgrippe 2006 gab es immer wieder Stimmen, die gerade für Hobby- und KleinhalterInnen Ausnahmen erreichen wollten. Meiner Meinung nach ist dies in einem solchen Fall im Interesse aller nicht legitim. Die Meldungen an die Tierseuchenkasse und das Veterinäramt sind folgerichtig und vom Aufwand her vertretbar.

Sie beziehen sich in Ihrer Mail jedoch explizit auf Vorgaben zur Tierhaltung und Durchführung. Aber ohne zu wissen, welche für Sie möglicherweise belastenden konkreten Vorschriften Sie meinen, ist eine sachgerechte Antwort etwas schwierig. In Sachen tiergerechter Haltung (Tierschutz) sind oft gerade die HalterInnen von Kleinstbeständen in der Hobbytierhaltung besonders tierschutzbewusst – schon aus Eigeninteresse der TierhalterInnen. Sonstige amtliche Vorgaben beziehen sich in der Hauptsache auf Veterinärfragen. Daher würde ich Sie bitten etwas genauer zu benennen, welche konkreten Vorschriften Sie meinen.

Wenn sich aus der derzeit geltenden Rechtslage in Deutschland ableiten lässt, dass die Vorschriften für die Tierhaltung zu einer Hürde für die Hobbytierhaltung geworden sind und die damit verbundene Leistung zum Erhalt vom Aussterben bedrohter Haustierrassen gefährdet ist, bin ich gern bereit sorgfältig prüfen, welche Vereinfachungen möglich und gesetzlich zu regeln sind. Für Ihre Anregungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Kirsten Tackmann