Begrenzung des Ausgabenanstiegs der EGV - was heißt das für Psychotherapeut*innen?
Danke für Ihren Einsatz auf unserer gestrigen Psychotherapeutendemo!!! Mit Entsetzen lese ich, dass Frau Warken eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung für sinnvoll hält. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen/ steigender Versorgungsengpass in der Psychotherapie) geben, welche ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Soll hier ggf. auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte? Leider bin ich keine Juristin, aber nach all dem, was bislang passiert ist, habe ich die Befürchtung, dass uns ein trojanisches Pferd untergejubelt wird. Wie sehen Sie das? Ich habe existenzielle Angst.

