
(...) Artikel 102 Grundgesetz gilt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (siehe Artikel 2 EMRK) zu verhängen und zu vollstrecken. Für Deutschland gilt jedoch wie gesagt der Artikel 102 Grundgesetz, so dass die Todesstrafe in Deutschland weder verhängt noch vollstreckt werden darf. (...)