Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 24.04.2018

(...) Besonders in Ihrem Fall, wo die Neuregelung nur einen Monat nach Ihrem Rentenbeginn gegriffen hat, ist das natürlich besonders ärgerlich. Bei Stichtagsregelungen wird es aber immer Menschen geben, die nicht von der Neuregelung profitieren können. Jede andere Abgrenzung würde von anderen Personengruppen, die dann nicht einbezogen sind, wiederum als Härte empfunden. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 24.04.2018

(...) Besonders in Ihrem Fall, wo die Neuregelung nur einen Monat nach Ihrem Rentenbeginn gegriffen hat, ist das natürlich besonders ärgerlich. Bei Stichtagsregelungen wird es aber immer Menschen geben, die nicht von der Neuregelung profitieren können. Jede andere Abgrenzung würde von anderen Personengruppen, die dann nicht einbezogen sind, wiederum als Härte empfunden. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 07.02.2018

(...) 1992 verlängerte der Bundestag die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung auf drei Jahre – und zwar für künftig geborene Kinder. Dies geschah vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Deutschland die niedrigste Geburtenrate weltweit hatte und familienfreundlicher werden musste. (...)

Frage von Sabine K. • 05.10.2017
Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 05.10.2017

(...) Denn die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird, ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Strafbar ist seit 2015 lediglich das Geschäft mit dem Tod, denn der Tod darf keine Dienstleistung sein. (...)

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