
(...) Die Erhebung eines erhöhten Säumniszuschlages ist notwendig, weil Einnahmeausfälle von der Versichertengemeinschaft auszugleichen sind und die Sanktion durch Säumniszuschläge in Höhe von bisher einem Prozent nicht ausreichte. Die Erhebung dieser Säumniszuschläge ist im Übrigen nicht im Ermessen der Krankenkassen gestellt, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben. (...)