(...) Angesichts der von Ihnen erwähnten nicht vorhersagbaren Qualifikation von Flüchtlingen möchte ich darauf hinweisen, dass die Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten arbeiten dürfen, falls es für die entsprechende Stelle keinen geeigneten EU- oder deutschen Bewerber gibt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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