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Kay-Uwe Ziegler
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Frage von Jonas B. •

Wie soll Ihrer Meinung nach die Zukunft der Ergotherapie und anderen Heilmittelberufen aussehen?

Sehr geehrter Herr Ziegler, wie positionieren Sie sich hinsichtlich der Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände hinsichtlich:

1. der dringend notwendigen Akademisierung und damit einhergehenden Novellierung des Berufsgesetzes,

2. der Einführung und Erprobung eines Direktzugangs im Rahmen von Modellvorhaben,

3. der Mitbestimmung durch stimmberechtigte Sitze im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA),

4. sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie durch die Abschaffung der Prüfpflicht für Verordnungen und die Übertragung der Zuzahlungseinziehung auf die gesetzlichen Krankenkassen?

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1. Akademisierung und Novellierung des Berufsgesetzes

Die demografische Alterung der Gesellschaft stellt das Gesundheitssystem vor wachsende Herausforderungen, sowohl wirtschaftlich als auch fachlich. Die Zahl multimorbider Patienten nimmt zu. Damit steigen die Anforderungen an die therapeutische Versorgung. Die Behandlung wird komplexer, interdisziplinärer und wissenschaftlich anspruchsvoller.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, ist die dauerhafte und flächendeckende Etablierung akademischer Studiengänge in den Therapieberufen notwendig. Ein Hochschulstudium fördert evidenzbasierte Therapieansätze, vertieft klinisches Denken und befähigt zur Mitgestaltung neuer Versorgungsmodelle. Die bestehenden fachschulischen Ausbildungswege sollen erhalten und weiterentwickelt werden, da sie nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten.

Gleichzeitig ist eine Novellierung des Berufsgesetzes erforderlich. Sie muss die veränderten Qualifikationsanforderungen abbilden und die Berufsbilder strukturell und rechtlich zukunftsfest gestalten. Nur so können Therapieberufe im Gesundheitswesen langfristig gestärkt und angemessen eingebunden werden.

2. Direktzugang im Rahmen von Modellvorhaben

Die wirtschaftlich effiziente Nutzung begrenzter Gesundheitsressourcen ist ein zentrales Anliegen des solidarisch finanzierten Gesundheitssystems. Eine moderne und patientenorientierte Versorgung erfordert neue Steuerungswege für therapeutische Leistungen.

Ein sogenannter Direktzugang zu Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten, also eine Behandlung ohne vorherige ärztliche Verordnung, kann unter klaren Rahmenbedingungen die Versorgung effizienter, schneller und zugleich qualitativ hochwertig gestalten. Andere europäische Länder haben mit solchen Modellen bereits positive Erfahrungen gesammelt.

Ich unterstütze die Erprobung von Direktzugangsmodellen im Rahmen gesetzlich geregelter Modellvorhaben. Die Behandlungen müssen strukturiert dokumentiert, wissenschaftlich ausgewertet und wirtschaftlich tragfähig sein. So können fundierte Erkenntnisse gewonnen werden, um zukunftsfähige Versorgungsformen evidenzbasiert weiterzuentwickeln.

3. Mitbestimmung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt durch Richtlinien die Rahmenbedingungen der ambulanten und stationären Versorgung fest. Diese Richtlinien sind für alle gesetzlich Versicherten und Leistungserbringer verbindlich. Dazu gehören unter anderem die Heilmittel-Richtlinie, die Arzneimittel-Richtlinie und die Hilfsmittel-Richtlinie.

Trotz ihrer unmittelbaren Betroffenheit haben die Therapieberufe bislang keinen Sitz und kein Stimmrecht im G-BA. Das ist fachlich nicht nachvollziehbar, da rund 400.000 Therapeuten von diesen Entscheidungen direkt betroffen sind.

Ich unterstütze die Forderung der maßgeblichen Heilmittelverbände nach einem stimmberechtigten Sitz im G-BA. Die fachliche Expertise der Therapieberufe muss strukturell verankert werden. Nur so ist eine praxisnahe, qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Patientenversorgung möglich.

4. Bürokratieabbau: Prüfpflicht und Zuzahlung

Physiotherapeuten sind verpflichtet, ärztliche Verordnungen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Diese Prüfpflicht dient der Qualitätssicherung, schützt den Patienten vor fehlerhafter Behandlung und sichert die Vergütung gegenüber den Krankenkassen ab. Sie sollte beibehalten werden.

Gleichzeitig verursacht die Einziehung gesetzlicher Zuzahlungen durch die Praxen unnötigen bürokratischen Aufwand. Sie bindet Ressourcen, die besser in die Versorgung investiert wären. Die Krankenkassen sollten diese Aufgabe übernehmen. Dies kann im Zuge der Digitalisierung, etwa durch eVerordnungen oder zentrale Abrechnungssysteme, technisch und gesetzlich geregelt werden. So kann Bürokratie abgebaut und die Arbeit in den Praxen spürbar entlastet werden.

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