Was wiegt schwerer, im Abstimmungsverhalten, Ihre persönliche Meinung oder die Linie der Partei?
Sehr geehrter Herr Ziegler,
Sie sprachen sich an dieser Stelle sowohl für die Aktive Sterbehilfe (25.03.2022), als auch für die Widerspruchslösung bei der Organspende (19.06.2024) aus.
In beiden Punkten steht Ihre persönlich Auffassung im direkten Widerspruch zum Wahlprogramm Ihrer Partei zur Bundestagswahl 2025 (Wahlprogramm Seite 30, Organspende: "Insofern lehnen wir die Widerspruchsregelung und jede Form eines direkten oder indirekten Zwanges entschieden ab." und Wahlprogramm Seite 31, Sterbehilfe: "Die Sterbehilfe in der Form der „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland aus gutem Grunde verboten. Ein „Rechtsanspruch“, wie er auch durch die Gerichte immer wieder thematisiert wird, ist strikt abzulehnen.")
Mit welchem Abstimmungsverhalten dürfen wir bei Ihnen rechnen, wenn die Widerspruchslösung bei der Organspende wieder thematisiert wird? Die Suizidhilfe ist ja vermutlich für eine Generation erstmal abgeräumt.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Als direkt gewählter Abgeordneter bin ich allein meinem Gewissen und dem Wohle der Bürger in unserem Land verpflichtet. Bei Abstimmungen folge ich in der Regel der gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Grundprogrammatik unserer Partei und Fraktion. In jedem Fall prüfe ich jedoch vor meiner Stimmabgabe, ob mein Votum meiner eigenen sachlich begründeten Sicht entspricht sowie dem Wohl unserer Menschen dienlich und mit meinem Gewissen vereinbar ist.