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Katrin Staffler
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Frage von Anne L. •

Werden Sie sich bei der geplanten Rentenreform dafür einsetzen, dass auch Beamte einen Teil zur Entlastung beitragen, z.B. mit schrittweiser Angleichung an das allgemeine Rentenniveau von 48%

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau L.,

bei genauer Betrachtung der Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, entpuppt sich dieser Vorschlag als populistische „Milchmädchenrechnung“.

Eine solche Reform würde die Rentenkasse langfristig nicht sanieren, sondern den Steuerzahler massiv belasten. Zwar bringen neue Einzahler kurzfristig Geld, sie erwerben im Umlageverfahren aber zeitgleich eigene, langfristige Rentenansprüche, wodurch das demografische Problem nur verschoben wird. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass Beamte im Durchschnitt nicht jünger als andere Beschäftigte sind. 

Zudem müsste der Staat als Dienstherr sofort enorme Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung aus Steuermitteln abführen. Um das verfassungsrechtlich geschützte Nettoniveau der Beamten zu wahren, müsste der Staat zudem die Bruttogehälter anheben, was Bund und Länder finanziell völlig überlasten würde. Ohnehin ist die Beamtenversorgung über Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes institutionell geschützt, sodass eine Zerschlagung massive juristische Konflikte auslösen würde.

Eine Absenkung auf das allgemeine Rentenniveau von 48 Prozent ignoriert zudem die völlig unterschiedliche Systematik der beiden Alterssicherungen. Die Beamtenpension ist kein direktes Gegenstück zur Rente, sondern eine Kombination aus Regelsicherung und betrieblicher Altersvorsorge. Zudem ist sie die verfassungsmäßige Gegenleistung für lebenslange Pflichten im Staatsdienst, wie etwa das fehlende Streikrecht. 

Die Union steht für eine generationengerechte Rentenpolitik, lehnt Scheinlösungen zulasten der Haushaltsstabilität jedoch konsequent ab.

Herzliche Grüße

Katrin Staffler   

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