Ist es in ihrem Sinne dass nun mehr Krankheitstage entstehen?
Nun ist es in vielen Regionen schwierig, kurzfristig einen Hausarzttermin zu bekommen; eine telefonische Krankschreibung war bisher noch am selben Tag möglich. Wer künftig schon für einen einzelnen Krankheitstag zunächst auf einen Präsenztermin wartet, ist im Zweifel länger nicht am Arbeitsplatz – und sitzt mit einem Infekt zusätzlich im vollen Wartezimmer.
Meine Fragen:
• Auf welcher Grundlage gehen Sie davon aus, dass die Neuregelung die Zahl der Krankheitstage tatsächlich senkt und nicht sogar erhöht?
• Was ist vorgesehen, falls in der Praxis das Gegenteil des erhofften Effekts eintritt?
Über Ihre Einschätzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anmerkungen zum Reformpaket aus dem Koalitionsausschuss vom 01.07.2026.
Das Ziel des Reformpakets ist es, nicht nur staatliche Strukturen effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleunigen, sondern vor allem neuen wirtschaftlichen Aufschwung und Wachstum in Deutschland schaffen. Dazu gehören auch Vorschläge, die in der öffentlichen Diskussion kontrovers bewertet werden – etwa die Überlegung, künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzusehen.
Künftig wird der medizinische Nachweis ab dem ersten Krankheitstag zum Standard. Videosprechstunden und rückwirkende Krankschreibungen bleiben jedoch möglich. Dank der elektronischen Übermittlung müssen gesetzlich Versicherte in der Regel kein Papier mehr einreichen; der Arbeitgeber ruft die Daten digital bei der Krankenkasse ab.
Tatsächlich wird diese Regelung schon seit Jahren in vielen deutschen Unternehmen angewendet. Befürworter argumentieren, dass dadurch für Arbeitgeber mehr Planungssicherheit geschaffen und gleichzeitig etwaiger Missbrauch erschwert werden könnte.
Trotz der neuen Regel bleiben abweichende Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betrieben weiterhin möglich. An diesem Grundsatz ändern wir nichts.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass ein solcher Vorschlag Diskussionen aufwirft, beispielsweise mit Blick auf die Belastung der Arztpraxen. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Diskussion dazu erforderlich, um diesen Vorschlag auch möglichst praxisnah ausgestalten zu können.
Derzeit liegen lediglich die Eckpunkte jedoch keine konkreten Gesetzentwürfe des Reformpakets vor. Weder hat das Bundeskabinett hierzu bislang einen Beschluss gefasst, noch hat das parlamentarische Verfahren begonnen. Die konkreten gesetzlichen Regelungen bzw. die detaillierte Ausgestaltung stehen daher noch nicht fest.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler

